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Majestätsbeleidigung. Weg mit dem alten Zopf!

Zum Abschluss der Sommersession 2019 werde ich wiederum für die Abschaffung des alten Zopfes der Majestätsbeleidigung kämpfen.


Obwohl die Rechtskommissionen beider Räte meiner parlamentarischen Initiative zugestimmt hatten, verweigerte eine knappe Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats die Zustimmung zur Fristverlängerung für die Umsetzung der Initiative.


Es ist nicht verständlich, weshalb sich FDP und SVP schützend vor Despoten stellen. Denn wie allen anderen Menschen in der Schweiz wird auch ihnen Rechtsschutz gewährt. Um sich wehren zu können, ist es also nicht nötig, sich auf eine Majestätsbeleidigung zu berufen.


Deshalb, weg mit dem alten Zopf!




 

Der komplette Wortlaut der parlamentarischen Initiative


16.430 Parlamentarische Initiative: Den Majestätsbeleidigungs-Artikel 296 StGB aufheben


Eingereicht von: Beat Flach, Grünliberale Fraktion, Grünliberale Partei



Eingereichter Text


Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:


Das Strafgesetzbuch wird wie folgt geändert:


Art. 296

Aufgehoben


Artikel 302 Absätze 2 und 3 des Strafgesetzbuches sind entsprechend anzupassen.



Begründung


In Deutschland macht derzeit die Strafverfolgung eines Satirikers aufgrund des sogenannten Beleidigungsparagrafen Schlagzeilen. Eine solche Bestimmung besteht auch in der Schweiz in Form von Artikel 296 StGB. Dies führte unter anderem dazu, dass ein Genfer Politiker 2010 wegen Beleidigung des damaligen libyschen Diktators Muammar Gaddafi angeklagt wurde.


Aus liberaler Sicht gibt es keinen ersichtlichen Grund, warum fremden Staatsoberhäuptern in der Schweiz mehr Rechte eingeräumt werden als allen anderen Bürgern aus dem In- und Ausland. Bei der Einführung dieser Bestimmung wurde zudem festgehalten, dass der Bundesrat die Ermächtigung zur Strafverfolgung nur geben soll, wenn der ersuchende Staat Gegenrecht zusichert. In der Realität bieten aber genau die ersuchenden Staaten kein solches Gegenrecht an. Der betreffende Artikel sollte deshalb aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.



Mitunterzeichner


Allemann Evi, Arslan Sibel, Bertschy Kathrin, Bäumle Martin, Chevalley Isabelle, Eichenberger-Walther Corina, Feri Yvonne, Glättli Balthasar, Grossen Jürg, Guhl Bernhard, Landolt Martin, Leutenegger Oberholzer Susanne, Moser Tiana Angelina, Nantermod Philippe, Quadranti Rosmarie, Schwaab Jean Christophe, Schwander Pirmin, Vogler Karl



Link zur parlamentarischen Initiative 16.430

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