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#SBINEIN

Aktualisiert: 19. März 2019

Ein deutliches Nein zur "Selbstbestimmungsinitiative". Die Souveränität oder Selbstbestimmung, wie sie die Initiative verspricht, entpuppt sich als Selbstbeschädigung und Selbstbeschränkung. Das verdient unsere entschiedene Ablehnung.


Die Initiative nimmt ein weitverbreitetes Unbehagen auf, dass immer mehr Dinge, die unser Leben beeinflussen, nicht direkt und alleine von uns selbst bestimmt werden können. Sie präsentiert dafür eine Scheinlösung mit schädlichen Auswirkungen. Inspiriert von Ballenberg-Romantik soll das Rad der Zeit zurückgedreht werden.





Die Initiative verkennt die unumkehrbare Realität unserer hochglobalisierten Schweiz. Die globalisierte Welt braucht gemeinsame Regeln. Gerade unser kleines, offenes Land ist darauf angewiesen. Wir brauchen Rechtssicherheit und Stabilität. Über 4000 völkerrechtliche Verträge und Hunderte von Wirtschaftsabkommen sind Teil der Stabilität unseres Landes, Teil unseres Wohlstands. Wir gelten als verlässlicher Partner, ohne dass wir uns blindlings einem völkerrechtlichen Diktat unterwerfen. Die Initiative attackiert dieses bewährte System direkt, ohne Not und ohne Nutzen. Eine starre Vorrangklausel würde uns als verlässlichen Partner degradieren und die Rückwirkungsklausel würde alle Verträge einer generellen Anpassungs- und Kündigungsregel unterstellen. Die Schweiz würde als Wirtschaftsstandort unattraktiv, mit negativen Folgen für uns alle




Die Initiative zielt aber noch stärker auf die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die EMRK wird als unnötig dargestellt, da die in ihr festgeschriebenen Werte bereits in unserer Verfassung stehen. Eine Kündigung trifft uns jedoch alle direkt. Die EMRK ist die Rückversicherung für unsere Grundrechte und garantiert ein urliberales Anliegen: den Schutz unserer Rechte vor dem Staat. Wichtig ist die EMRK etwa als Schutz vor Behördenwillkür. Die Geschichte der Verdingkinder und Asbestopfer ist ein schmerzhaftes Beispiel. Die EMRK hat hier den Schutz der Betroffenen verbessert.

Der Initiativtext ist z.T. widersprüchlich und unklar formuliert, etwa mit Begriffen wie "nötigenfalls" oder "Widerspruch". Die Kündigungskompetenz ist ungeklärt. Damit wird noch mehr Rechtsunsicherheit geschaffen!


Niemand sollte sich von den Behauptungen der Initianten beirren lassen: wir werden auch in Zukunft selbst entscheiden, welche Verträge die Schweiz abschliesst oder kündigt und wo sie autonom nachvollzieht. Bereits heute können wir keine internationalen Verträge abschliessen, die der Verfassung widersprechen. Sollte ein Vertrag Nachteile für unser Land bringen, kann durch eine Initiative seine Kündigung eingefordert werden. Die SBI bringt also auch hier keinen Mehrwert, sondern schafft nur Probleme.


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