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Unverständlicher Entscheid des SOG-Vorstands gegen das Schengenabkommen

Aktualisiert: 19. März 2019

Der Vorstand der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG) spricht sich in einem nicht begründeten Entscheid gegen das geänderte Waffenrecht aus – für mich als Sicherheitspolitiker unverständlich und verstörend.



Ich stehe zur Schweizer Armee und ihren Soldaten und Offizieren, die ihren für Einsatz für unser Land leisten.

Umso mehr, als es für Armeewaffen keine Änderungen gibt. Zudem ist weder das militärische, noch das aussermilitärische Schützenwesen auf irgendeine Art gefährdet.


Der Entscheid bricht auch mit den Statuten der Offiziersgesellschaft, gemäss derer sie für die Wahrnehmung der militärpolitischen Verantwortung und Interessen der Offiziere im Rahmen der schweizerischen Sicherheitspolitik einsteht. Mit privaten Schützen, die mit privat gehandelten halb- oder vollautomatischen Waffen mit übergrossen Magazinen in Schiesskellern oder Kiesgruben ihrem Sport nachgehen hat dies nichts, aber auch gar nichts zu tun.


Ein verantwortungsvoller Umgang mit Waffen verdient die Unterstützung der Mitglieder der SOG und ihres Vorstands; ebenso der enorme Sicherheitsgewinn, den wir mit der Schengenmitgliedschaft erhalten.


Dass ich wenige Tage vor diesem unverständlichen Entscheid ein Telefongespräch mit dem Vorsitzenden des SOG-Vorstands führte und er die Absicht zu diesem Entscheid mit keinem Wort erwähnte, setzt dem ganzen noch die Krone auf!


Ich hätte gerne überzeugende Argumente vorgebracht und mit dem Vorstand der SOG diskutiert; diese Chance gab man den Befürwortern des minimal revidierten Waffenrechts und des Schengenabkommens jedoch nicht.


Der SOG-Vorstand hat mit seinem Entscheid ein Eigengoal geschossen, was seine Glaubwürdigkeit in übergeordneten sicherheitspolitischen Fragen betrifft. Ich werde in Fragen der Armeeorganisation und der Mannschaftsausrüstung gerne weiter die Meinung der SOG-Offiziellen entgegennehmen, nicht aber zu grundlegenden Fragen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.


Ich stehe zur Armee und leistete selber Militärdienst. Der Vorstand der SOG stellt sich mit diesem kurzsichtigen Entscheid gegen all jene, die sich für eine Umsetzung der Schengenregeln einsetzten, die Schweizer Besonderheiten berücksichtigt und dem Schützenwesen keine Nachteile bringt.


Glücklicherweise sind die Schweizer Milizoffiziere klug genug, sich nicht nach dem einseitigen und unüberlegten Verdikt dieses Vorstands zu richten. Bereits habe ich von vielen Offizieren genau diese Nachricht erhalten: sie sagen Ja zum revidierten Waffenrecht und damit ja zu Schengen und ja zur Sicherheit.


Die Weiterentwicklung des Schengenabkommens mit dem revidierten Waffenrecht hat übrigens auch nicht viel mit Terrorismusbekämpfung zu tun, sondern schlicht mit der Tatsache, dass eben gemeinsamer, von Grenzkontrollen weitgehend befreiter, Rechtsraum besteht, in dem es den Mitgliedstaaten zunehmend wichtiger ist, auch den Umgang mit privaten Waffen mit grossen Magazinen und hoher Feuerkraft einheitlich zu regeln. Das Gesetz wurde denn auch vor den Anschlägen in Paris auf den Weg geschickt.


Die Schweiz engagierte sich von Anfang an in dieser Gesetzgebung und brachte ihre Besonderheiten hinsichtlich der Heimgabe der Militärwaffen an die aktiven und ehemaligen Milizsoldaten und das ausserdienstliche Schiesswesen aktiv ein.

So gelang es denn auch, ein exakt auf die Schweiz zugeschnittenes Regelwerk durch die 28 Schengenstaaten genehmigen zu lassen, in dem diejenigen Ausnahmen für die Schweiz vorgesehen sind, die nötig für uns sind.


Die verbliebenen Änderungen sind marginal und dienen auch unserer zukünftigen Sicherheit. Dazu gehört das Registrieren von automatischen und halbautomatischen Waffen mit grossen Magazinen (Gewehre ab 10 Schuss; Pistolen ab 20 Schuss). Das ist doch vernünftig und sinnvoll!



Die Revision des Waffenrechts erfasst nur wenige Waffen. Auf dem grossen Tisch links sind Beispiele von Waffen, die von der Revision des Waffenrechts nicht erfasst sind; auf dem kleinen Tisch rechts sind die drei Arten von Waffen, die von der Revision erfasst sind. (Foto: fedpol) Halbautomatische Handfeuerwaffen mit einem grossen Magazin (mehr als 10 Patronen); Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit grossem Magazin (mehr als 20 Patronen); Halbautomatische Handfeuerwaffen mit Klapp- oder Teleskopschaft, deren Gesamtlänge ohne Funktionseinbusse auf unter 60 cm gekürzt werden kann.

Was verlieren wir, wenn wir diese Änderung ablehnen?


Viel, denn es ist juristisch und völkerrechtlich klar, dass die Bedingungen für Schengen dann nicht mehr gegeben sind und nach den Verträgen fällt das Abkommen dahin. Es braucht keine Kündigung, sondern der «Stecker», der unsere Sicherheitskräfte mit der Schengen-Kriminalstraftäter-Datenbank verbindet, wird einfach gezogen, weil es keine rechtliche Grundlage mehr für diesen Datenaustausch gäbe.

Ganz nebenbei ist das im Moment eine der Hauptsicherheitssorgen des Vereinigten Königreichs: bei einem «No-Deal-Brexit» verlieren die Briten am 31. März 2019 alle Daten der Datenbank, auch die eigenen – eine sicherheitspolitische Katastrophe!

Was wäre sonst noch mit einem Dahinfallen des Schengenübereinkommens für uns verbunden?


  • Unsere Nachbarstaaten würden gegenüber der Schweiz wieder strikte Grenzkontrollen einführen. Kilometerlange Staus wären die Folge. Die Folgen für den Personen- und Warenverkehr wären unabsehbar. Die Schweizer Grenzen wurden auf der Strasse pro Jahr von über 770 Millionen Personen in 411 Millionen Fahrzeugen überquert. Pro Tag sind dies also im Schnitt 2,1 Millionen Personen in 1,1 Millionen Fahrzeugen. Auf der Schiene sind es gegen 30 Millionen Fahrgäste, die die Grenzen passieren. Wer davon träumt, man könne diese Ströme wieder rigoros und systematisch an der Grenze direkt kontrollieren, dem empfehle ich mal mit einem Taschenrechner die Zeit zu berechnen, die nötig wäre; und dabei nicht zu vergessen, dass die Verkehrsströme sich nicht über 24h und365Tage gleichmässig verteilen, sondern zu den allen wohl bekannten Stosszeiten. Was das für den Warenverkehr der Exportnation Schweiz heissen würde, ist auch klar: Als Produktionsstandort wäre die Schweiz immer ungeeigneter; zu unsicher wäre, ob die just-in-time georderten Produkte rechtzeitig bei den Kunden eintreffen. Eine massive Auslagerung von Arbeitsplätzen wäre die fatale Folge.

  • Die Schweizer Sicherheitsbehörden, insbesondere unsere Polizei hätte keinen Zugriff mehr auf das Schengener Informationssystem SIS, in dem unerwünschte oder zur Fahndung ausgeschriebene Personen aus ganz Europa gespeichert sind. Die Kriminalitätsbekämpfung würde massiv erschwert, da heute unsere nationale «Kriminaldatenbank» RIPOL mit dem SIS gekoppelt ist und eine Anfrage stets alle Datenbanken der 26 angeschlossenen Staaten umfasst. Ohne SIS wäre unsere Polizei zwar nicht gänzlich blind, aber beinahe. Schliesslich leben wir in einem Transit- und Mobilitätshotspot wie es kaum einen anderen in Europa gibt. Auch die Statistik zeigt: Seit Schengen in Kraft ist, sank die Zahl der Straftaten in der Schweiz um mehr als zwanzig Prozent.


  • Ausländische – beispielsweise sehr viele asiatische Touristen – würden künftig die Schweiz nicht mehr besuchen, weil ihre Schengen-Visa hier nicht mehr gültig wären. Der Verlust für unsere ohnehin gebeutelte Tourismushotellerie wäre fatal.


  • Auch bei den Asylanträgen würde die Schweiz zu den Verlierern gehören, denn ohne Schengen könnten wir keine Asylsuchenden, die bereits in einem anderen Schengen/Dublin-Land einen Asylantrag gestellt haben an dieses Land zurückweisen.

Ich meine, ein sehr hoher Preis für etwas Symbolpolitik.

Deshalb kann es aus sicherheitspolitischer, wie auch aus wirtschaftlicher Sicht keine andere Antwort geben, als Ja zu Schengen und Ja zum revidierten Waffenrecht am 19. Mai 2019!

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